Am 13.12.2016 ist das bayerische Integrationsgesetz in Kraft getreten.
Anders als der Name vermuten lässt hat dieses Gesetz mit der Integration von Migrant*innen eher wenig zu tun. Zwar heißt es an vielen Stellen, der Staat unterstützt Migrant*innen bei der Integration. Wie die Unterstützung ausschauen soll verrät das Gesetz allerdings nicht. Konkret wird es bei dem Punkt, dass Förderungen zu befristen und einem Haushaltsvorbehalt zu versehen sind. Damit für den Staat auch sonst keine unvorhergesehenen Kosten entstehen werden jegliche einklagbaren Rechte, die sich aus diesem Gesetz ergeben könnten, ausgeschlossen.
Konkret wird das Gesetz auch noch an zwei weiteren Punkten und zwar sollen die Kosten für einen Übersetzer die Migrant*innen tragen. Und wenn sie trotz Förderung nicht ein mindestens „erwartbares“ Sprachniveau erreichen, sollen sie die Kosten der Förderung selber tragen.
Migrant*innen im Sinne des Gesetzes gleichgestellt werden auch Deutsche, die einen Eltern – oder Großelternteil haben, der nach 1955 nach Deutschland eingewandert ist.
Kosten entstehen laut der Begründung des Gesetzesentwurfes nur dem Staat. Nicht aber den Kommunen, den Bürger*innen oder der Wirtschaft. Bei der Förderung der Integration von Migrant*innen werden aber die Kommunen (Gemeinde, Landkreise und Bezirke) und die Wirtschaft mit in die Pflicht genommen. Sie sollen auf Unternehmenskosten bzw. in ihrer jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit die deutsche Sprache und die Leitkultur vermitteln.
Was diese Leitkultur allerdings seien soll geht aus dem Gesetz allerdings nicht hervor.
Aus der Präambel des Gesetzes geht nur hervor, dass dieser identitätsbildende Grundkonsens täglich in unserem Land gelebt wird und die kulturelle Grundordnung der Gesellschaft bildet. Nur gut, dass bei einer so klaren Definition nicht jeder etwas Anderes verstehen kann. In Artikel 11 werden dann die öffentlich-rechtlichen Medien und der Bayerische Rundfunk verpflichtet einen Beitrag zur Vermittlung dieser Leitkultur zu leisten. Demnächst darf also der bayerische Staat Einfluss auf das Sendeprogramm der Medien nehmen.
Durch Artikel 13 können Alle durch die Sicherheitsbehörden zu einem Grundkurs über die freiheitlich demokratische Grundordnung verpflichtet werden, wenn sie demonstrative Regelverstöße begehen oder wenn man durch offenkundig rechtswidriges Verhalten erkennen lässt, dass einem die die Rechts- und Werteordnung in ihren Grundsätzen unbekannt oder gleichgültig ist.
Im Klartext heißt das, dass ein Falschparker, der sich über einen Strafzettel beschwert, neben dem Ordnungsgeld auch noch ein Aufbauseminar über die freiheitlich demokratische Grundordnung absolvieren darf. (Die Begründung des Gesetzesentwurfs sieht diese Form der Doppelbestrafung vor)
Wer sich weigert, an diesem Grundkurs teilzunehmen kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Höhe dieser Geldbuße ist noch ungeklärt. Artikel 14 spricht von einer Geldbuße von bis zu 50.000€.
Mit der Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes durch dieses Gesetz werden zudem noch Asylunterkünfte mit Orten der Kriminalität gleichgestellt. Dadurch werden Geflüchtete auf dieselbe Stufe, wie Kriminelle gestellt.
Wie unter solchen Maßnahmen eine Integration erfolgen kann bleibt daher offen.
(Aufruf der ver.di Jugend München)
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