ANTIFASCHISTISCHER SELBSTSCHUTZ IST LEGITIM UND NICHT KRIMINELL

Flyer der Roten Hilfe
Solidarität organisieren! – www.rote-hilfe.de
FREIHEIT FÜR DENIZ!
Ihre Antwort auf Protest gegen den NSU-Terror: Knüppel, Knast und krasse Ansagen…
Antifaschismus ist notwendig! Freiheit für Deniz !
Im November 2011 flog der faschistische Terror des „NSU“ auf. Über Monate hinweg berichteten Medien von Ermittlungspannen und den Verstrickungen der Geheimdienste in Naziumtriebe. Als am 31. März 2012 hunderte AntifaschistInnen in Nürnberg das Thema aufgriffen und im Rahmen einer Demonstration die Aufösung des Verfassungsschutzes forderten, wurden sie mit massiver Repression konfrontiert. Bereits zuvor war eine Route durch die Innenstadt verboten worden und auch die Demo selber wurde immer wieder
angegriffen. Drei Wochen später wurde in Ludwigshafen der Antifaschist Deniz K. schließlich unter fadenscheinigen Begründungen verhaftet und in einem skandalösen Gerichtsverfahren zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.

Deniz K. seit einem Jahr im Knast

Das Landgericht Nürnberg sah es als erwiesen an, dass Deniz mit einer 2 cm dicken Fahnenstange auf gepanzerte und behelmte Polizisten eingeschlagen habe. Der Vorwurf des „versuchten Totschlags“ konnte zwar nicht aufrecht erhalten werden, dennoch wurde der 20 Jährige wegen „versuchter gefährlicher Körperverletzung“ zu einer langen Hastrafe verurteilt. Dieses Urteil beruht lediglich auf Indizien wie verschwommenen Übersichtsaufnahmen der Demonstration und vagen Personenbeschreibungen. Hiergegen wurde Revision eingelegt. Trotzdem sitzt Deniz nach wie vor in der JVA Nürnberg in Untersuchungshaft. Begründet wird das mit einer angeblich bestehenden Fluchtgefahr.

Die Angeklagten im NSU-Prozess mehrheitlich frei

Von den fünf Angeklagten im Münchner NSU-Verfahren sitzen lediglich die Haupttäterin Beate Zschäpe und ihr Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben ein. Obwohl es hier unter anderem um Mord und Bombenanschläge geht, sind die anderen angeklagten HelferInnen schon lange auf freiem Fuß.
Ernsthafte Konsequenzen aus den Verstrickungen der Behörden in das Netz der Nazis wurden bisher keine gezogen. Dass mehrere UnterstützerInnen des NSU selbst V-Leute des Verfassungsschutzes waren und in den Behörden massenhaft Akten vernichtet wur den, wird heruntergespielt und soll in Vergessenheit geraten. Bereits die Vorgänge, die vor Beginn des Münchner NSU-Prozesses bekannt geworden sind, reichen aus, um deutlich zu machen, dass wir uns im Kampf gegen Nazis und Rassisten nicht auf den bürgerlichen Staat verlassen können.

Solidarität organisieren – Rote Hilfe schaffen

AntifaschistInnen, die auf Naziumtriebe aufmerksam machen, sehen sich immer wieder mit Kriminalisierungsversuchen und Repression konfrontiert. Diese Versuche zur Einschüchterung können nur eine Antwort haben: wir müssen Solidarität organisieren. Wer rausgegriffen, verurteilt oder gar verhaftet wird, muss wissen: sie/er ist nicht alleine. „Draußen“ gibt es viele, die wissen – es trift zwar nur Einzelne; gemeint sind aber immer wir alle. Das müssen wir den von Repression Betroffenen immer wieder deutlich zeigen: auf Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, durch Briefe in den Knast und da, wo es nötig ist, auch durch Spenden.
Solidarität ist eine Waffe!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Videoüberwachung als Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Dass Demonstrationen ständig durch die Polizei abgefilmt werden, ist mittlerweile alltäglich. Im Rahmen von Strafprozessen werden dann mehr als dürftige „Videobeweise“ eingebracht. So wurden nicht nur im Verfahren gegen Deniz ausführlich Videos gesichtet. Auch im Verfahren gegen den Antifaschisten Tim, der 2011 in Dresden im Rahmen  antifaschistischer Blockaden durch ein Megafon „kommt nach vorne!“ gerufen haben soll, spielten Filme eine wichtige Rolle. Schließlich wurde Tim trotz dürftiger Beweise wegen schweren Landfriedensbruchs zu 22 Monaten Haft verurteilt. Die zahlreichen Versammlungsverbote, das martialische Aureten der Polizei, der massive Videoeinsatz und nicht zuletzt diese skandalösen Urteile sollen aber nur eines erreichen: sie dienen der Abschreckung. Jeglicher konsequenter Antifaschismus, der über Andachten und Lichterketten hinausgeht, soll gebrandmarkt werden. Die Menschen sollen Angst kriegen, Angst davor, sich zu engagieren. Sie sollen sich davor fürchten, Naziterror  entgegenzutreten. Auf diese  Weise sind es nicht nur „dunkle Agenten“ und V-Leute,
die Mordtrupps den Weg ebnen, sondern ganz offensichtlich auch die Ordnungs- und
Strafverfolgungsbehörden.
Kontakt: Rote Hilfe e.V., Bundesgeschäftsstelle
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