Demonstration am 28.7. um 10 h vor dem OLG München
Februar 2015: In Deutschland, Griechenland, der Schweiz und Frankreich werden 10 Menschen verhaftet und in deutsche Untersuchungshaft gebracht. Ihnen wir vorgeworfen, Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei TKP/ML zu sein. Am 17. Juni 2016 begann ein zehrend langer Prozess vor dem Oberlandesgericht München, der sich bis heute hinzieht. Nach über drei Jahren U-Haft, musste zwar die Justiz damit beginnen, die Angeklagten nach und nach wieder frei zu lassen, der Hauptangeklagte Müslüm Elma ist aber immer noch hinter Gittern.
Die TKP/ML ist in der Türkei seit ihrer Gründung verboten. In Deutschland und dem Rest der Welt allerdings nicht. Trotzdem wird das Verfahren gegen die Angeklagten unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b des Strafgesetzbuches geführt. Keinem der Angeklagten wird dabei vorgeworfen, in Deutschland Straftaten begangen zu haben. Zu „Terrorist*innen“ wurden sie allein durch das Verteilen von Flugblättern, Sammeln von Spenden und dem Anmelden von Demonstrationen und Kundgebungen.
Die TKP/ML ist in der Türkei seit ihrer Gründung verboten. In Deutschland und dem Rest der Welt allerdings nicht. Trotzdem wird das Verfahren gegen die Angeklagten unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b des Strafgesetzbuches geführt. Keinem der Angeklagten wird dabei vorgeworfen, in Deutschland Straftaten begangen zu haben. Zu „Terrorist*innen“ wurden sie allein durch das Verteilen von Flugblättern, Sammeln von Spenden und dem Anmelden von Demonstrationen und Kundgebungen.
Der seit vier Jahren andauernde Prozess ist von diesem politischen Verfolgungswillen durchzogen. Dies zeigt sich nicht nur an der jahrelangen Untersuchungshaft der Angeklagten, von denen sie Monate unter Isolationsbedingungen verbrachten. Fehlerhafte Übersetzungen wichtiger Dokumente wurden vom Gericht ignoriert. „Beweise“, die der türkische Geheimdienst offensichtlich illegal in Deutschland beschafft hatte, wurden vom Gericht kommentarlos zugelassen.Vertrauliche Post zwischen den Angeklagten und ihren Verteidiger*innen wurden zur Übersetzung in die Türkei, und damit in Reichweite des türkischen Geheimdienstes, geschickt. Und damit, dass mehrere der politischen Gefangenen schon in der Türkei inhaftiert und teilweise über Jahre systematisch gefoltert wurden, wollte sich das Gericht ebenfalls nicht beschäftigen.
Dass hier die politische Gesinnung auf der Anklagebank sitzt, zeigt außerdem der Vergleich zum ebenfalls in München verhandelten NSU Prozess. Während Müslüm Elma bereits seit über 5 Jahren in Untersuchungshaft sitzt, wurde etwa Andre Eminger, der dem NSU Trio half 10 Menschen umzubringen, zu lediglich 2 Jahren 6 Monaten Haft verurteilt.
Der wohl größte Kommunist*innenprozess seit Jahren reiht sich ein in eine verschärfte Verfolgung politischer Oppositioneller aus der Türkei in Deutschland. Auch wenn dieser Prozess der größte ist, gab es in den letzten Jahren viele weitere gegen türkische und kurdische Linke, die mit teils langen Haftstrafen endeten. Fahnen und Symbole von Widerstandsbewegungen werden auf Druck der Türkei verboten. So gab es allein in München hunderte Verfahren, weil Menschen die Flaggen der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG/YPJ gezeigt haben. Die Münchner Justiz geht sogar so weit, dass sie das bloße Zeigen eines Bildes von Abdullah Öcalan, dem Gründer der PKK, unter Strafe stellt.
Dass es nicht so sein muss, zeigt unter anderem ein Urteil des belgischen Kassationshofes (oberstes belgisches Gericht in Zivil- und Strafverfahren), nach dem die kurdische Arbeiterpartei PKK keine Terrororganisation ist, sondern eine Bürgerkriegspartei im Konflikt mit der Türkei. Diese Sichtweise widerspricht fundamental der des Oberlandesgerichts München. Der Paragraph § 129b setzt nämlich eine „die Würde des Menschen achtende staatliche Ordnung“ voraus. Ob die Türkei diese Anforderung überhaupt gerecht wird, stellt die deutsche Justiz, im Gegensatz zur belgischen, überhaupt nicht zur Diskussion. Während die zehn Angeklagten in Untersuchungshaft saßen, tobte 2015/2016 in den kurdischen Regionen der Türkei ein blutiger Bürgerkrieg. 2016 kam es erst zum Putsch und gleich im Anschluss zum Gegenputsch, seit dem sämtliche Opposition und kritische Medien im Lande vehement bekämpft werden. Tausende demokratisch gewählte Politiker*innen wurden ihrer Ämter enthoben und inhaftiert. Seit der Einführung des „Präsidialsystems“ 2018 ist das türkische Parlament quasi entmachtet. 2018 und 2019 besetzte die türkische Armee völkerrechtswidrig weite Teile Nordsyriens.
Der Grund dafür, dass die Bundesregierung sich an der Verfolgung der türkischen und kurdischen Opposition beteiligt, ist in den wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen des deutschen Kapitals zu suchen. Die Türkei ist schon seit Zeiten des Kaiserreichs wichtiger Verbündete Deutschlands, dankbare Abnehmerin deutscher Kriegsgeräte und sichert damit die Interessen des deutschen Imperialismus im gesamten Nahen Osten ab.
Profit- und außenpolitische Interessen stehen offensichtlich über Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Dieser Prozess ist nicht der erste, der dies deutlich macht und solange sich das nicht ändert, wird auch die Verfolgung von Aktivist*innen hier weitergehen – egal wie viele völkerrechtswidrige Angriffskriege die Türkei führt oder wie viele türkische und kurdische Aktivist*innen dort inhaftiert, gefoltert und ermordet werden.
Doch nicht nur die Herrschenden verbünden sich. Es ist unsere Verantwortung, unsere türkischen und kurdischen Kolleg*innen, Nachbar*innen und Genoss*innen nicht allein zu lassen. Müslüm Elma hat zum Prozessauftakt gesagt: „Dieser Prozess wird nicht im Gerichtssaal, sondern auf der Straße entschieden.“ Lasst uns auf die Worte dieses Mannes hören, der 25 Jahre seines Lebens inhaftiert und gefoltert wurde und doch noch aufrecht an unserer Seite steht!
Trotz der unzähligen Skandale rund um den Prozess hält die Bundesanwaltschaft weiterhin an der Anklage fest. Sie fordert für unsere Genoss*innen mehrjährige Haftstrafen. Müslüm Elma soll als Hauptangeklagter nach ihrem Willen für insgesamt 6 Jahre und 9 Monaten hinter Gitter.
Für den 28.07. organisiert daher ein breites Bündnis eine Kundgebung mit anschließender Demonstration:
Ab 10 Uhr Kundgebung vor dem Oberlandesgericht
Ab 14 (Planmäßig) Beginn der Demonstration
Zeigt eure Solidarität!
Dass hier die politische Gesinnung auf der Anklagebank sitzt, zeigt außerdem der Vergleich zum ebenfalls in München verhandelten NSU Prozess. Während Müslüm Elma bereits seit über 5 Jahren in Untersuchungshaft sitzt, wurde etwa Andre Eminger, der dem NSU Trio half 10 Menschen umzubringen, zu lediglich 2 Jahren 6 Monaten Haft verurteilt.
Der wohl größte Kommunist*innenprozess seit Jahren reiht sich ein in eine verschärfte Verfolgung politischer Oppositioneller aus der Türkei in Deutschland. Auch wenn dieser Prozess der größte ist, gab es in den letzten Jahren viele weitere gegen türkische und kurdische Linke, die mit teils langen Haftstrafen endeten. Fahnen und Symbole von Widerstandsbewegungen werden auf Druck der Türkei verboten. So gab es allein in München hunderte Verfahren, weil Menschen die Flaggen der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG/YPJ gezeigt haben. Die Münchner Justiz geht sogar so weit, dass sie das bloße Zeigen eines Bildes von Abdullah Öcalan, dem Gründer der PKK, unter Strafe stellt.
Dass es nicht so sein muss, zeigt unter anderem ein Urteil des belgischen Kassationshofes (oberstes belgisches Gericht in Zivil- und Strafverfahren), nach dem die kurdische Arbeiterpartei PKK keine Terrororganisation ist, sondern eine Bürgerkriegspartei im Konflikt mit der Türkei. Diese Sichtweise widerspricht fundamental der des Oberlandesgerichts München. Der Paragraph § 129b setzt nämlich eine „die Würde des Menschen achtende staatliche Ordnung“ voraus. Ob die Türkei diese Anforderung überhaupt gerecht wird, stellt die deutsche Justiz, im Gegensatz zur belgischen, überhaupt nicht zur Diskussion. Während die zehn Angeklagten in Untersuchungshaft saßen, tobte 2015/2016 in den kurdischen Regionen der Türkei ein blutiger Bürgerkrieg. 2016 kam es erst zum Putsch und gleich im Anschluss zum Gegenputsch, seit dem sämtliche Opposition und kritische Medien im Lande vehement bekämpft werden. Tausende demokratisch gewählte Politiker*innen wurden ihrer Ämter enthoben und inhaftiert. Seit der Einführung des „Präsidialsystems“ 2018 ist das türkische Parlament quasi entmachtet. 2018 und 2019 besetzte die türkische Armee völkerrechtswidrig weite Teile Nordsyriens.
Der Grund dafür, dass die Bundesregierung sich an der Verfolgung der türkischen und kurdischen Opposition beteiligt, ist in den wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen des deutschen Kapitals zu suchen. Die Türkei ist schon seit Zeiten des Kaiserreichs wichtiger Verbündete Deutschlands, dankbare Abnehmerin deutscher Kriegsgeräte und sichert damit die Interessen des deutschen Imperialismus im gesamten Nahen Osten ab.
Profit- und außenpolitische Interessen stehen offensichtlich über Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Dieser Prozess ist nicht der erste, der dies deutlich macht und solange sich das nicht ändert, wird auch die Verfolgung von Aktivist*innen hier weitergehen – egal wie viele völkerrechtswidrige Angriffskriege die Türkei führt oder wie viele türkische und kurdische Aktivist*innen dort inhaftiert, gefoltert und ermordet werden.
Doch nicht nur die Herrschenden verbünden sich. Es ist unsere Verantwortung, unsere türkischen und kurdischen Kolleg*innen, Nachbar*innen und Genoss*innen nicht allein zu lassen. Müslüm Elma hat zum Prozessauftakt gesagt: „Dieser Prozess wird nicht im Gerichtssaal, sondern auf der Straße entschieden.“ Lasst uns auf die Worte dieses Mannes hören, der 25 Jahre seines Lebens inhaftiert und gefoltert wurde und doch noch aufrecht an unserer Seite steht!
Trotz der unzähligen Skandale rund um den Prozess hält die Bundesanwaltschaft weiterhin an der Anklage fest. Sie fordert für unsere Genoss*innen mehrjährige Haftstrafen. Müslüm Elma soll als Hauptangeklagter nach ihrem Willen für insgesamt 6 Jahre und 9 Monaten hinter Gitter.
Für den 28.07. organisiert daher ein breites Bündnis eine Kundgebung mit anschließender Demonstration:
Ab 10 Uhr Kundgebung vor dem Oberlandesgericht
Ab 14 (Planmäßig) Beginn der Demonstration
Zeigt eure Solidarität!