Pressemitteilung: Skandalöses Urteil im politischen Schauprozess gegen Deniz K.

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Göttingen, den 17.11.2012
Pressemitteilung: Skandalöses Urteil im politischen Schauprozess gegen
Deniz K.
Vor drei Tagen hat die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg ihr Urteil
gegen den Antifaschisten Deniz K. gefällt. Zwar konnte die von der
Staatsanwaltschaft bis zuletzt vehement geforderte Verurteilung wegen
versuchten Totschlags abgewendet werden; trotzdem blieben am Ende die so
genannten Straftaten „Versuchte gefährliche Körperverletzung“,
„Landfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ übrig, für
die der angeklagte Antifaschist nun zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gehen
soll.
Dieses skandalöse Urteil, das auffällig weit über die für derart
niedrigschwellige „Vergehen“ sonst verhängten Strafmaße hinausgeht,
verdeutlicht in extremer Weise, dass es sich beim Prozess gegen Deniz von
Anfang an um einen politischen Schauprozess gehandelt hat, der – aus
rechtsstaatlicher Perspektive – Schule machen soll. Das Urteil kann nur
als ein Versuch systematischer Abschreckung junger, politisch engagierter
Menschen gewertet werden, die in Zukunft Angst davor haben sollen, für
mehrere Jahre aus ihrem Leben gerissen werden zu können, nur weil sie auf
einer antifaschistischen Demonstration Unmut über das Agieren vollständig
gepanzerter Polizeieinheiten geäußert haben.
Eine weitere Besonderheit kommt bei diesem Verfahren, das die ganze Zeit
über vom Belastungseifer der beteiligten Beamt_innen und von einer Fülle
an massiven Verstößen und Rechtsbrüchen geprägt war, dem Umstand zu, dass
die von Deniz vermeintlich begangenen „Straftaten“ auf einer Demonstration
des örtlichen antifaschistischen Aktionsbündnisses am 31.03.2012
registriert wurden, die das NSU-begünstigende Verhalten staatlicher
Behörden und des Inlandsgeheimdienstes zum Thema hatte und aus diesem
Grunde in Nürnberg stattfand. Nürnberg gehört zu den vom NSU-Terror am
heftigsten betroffenen Städten Deutschlands; hier wurden Enver Simsek,
Abdurrahim Özüdogru und Ismail Yasar hingerichtet.
Während hier also eine faschistische Terrorbande jahrelang unter dem
Schutz und der Fürsorge des Inlandsgeheimdienstes und unter der
stillschweigenden Duldung von Teilen des Polizeiapparates morden konnte,
wird einem antifaschistischen Aktivisten völlig haltlos vorgeworfen, er
habe aus reiner Mordgier mit einer „zwei Meter langen, angespitzten
Holzstange und einer weiteren Eisenstange“ auf „friedliebende“
Polizeibeamt_innen eingeschlagen. Deniz` Rechtsanwalt Heiming betonte
deshalb in seinem Schlussplädoyer, dass das Gericht hier zielgerichteter
und eifriger gearbeitet habe als bei den NSU-Morden; und dabei auch über
diverse rechtliche Rahmen hinaus geschossen habe.
Deniz K. hat für ein „Delikt“, das sonst mit maximal vier Wochen
Dauerarrest geahndet werden könnte, zweieinhalb Jahre aufgebrummt
bekommen. Das ist Gesinnungsjustiz. Hier steht ein 19-jähriger Aktivist
stellvertretend für eine ganze politische und antifaschistische Bewegung
am Pranger, während staatliche Ermittlungsbehörden seit mehreren Jahren
nicht willens sind, Licht ins Dunkel eines wirkmächtig gewordenen race war
von NationalsozialistInnen zu bringen.
Dass genau daran auch das Landgericht Nürnberg kein Interesse hat – also
an der Schaffung von Möglichkeiten zu kritischer Öffentlichkeit – bewies
es kurz nach Urteilsverkündung, indem es den Gerichtssaal mit völlig
überzogenem Einsatz staatlicher Gewalt räumen ließ. Das „Vergehen“ des
solidarischen Publikums: das Skandieren der Parole „Freiheit für Deniz“!
Wir fordern die sofortige Freilassung unseres Genossen Deniz K.!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Heiko Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Für weiter gehende Fragen können Sie sich an das Solikomitee „Freiheit für
Deniz“ wenden:
c/o Archiv Metropoletan
Eberhardshofstr. 11
90429 Nürnberg
denizk.blogsport.de
Spendenkonto: Rote Hilfe, GLS, Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967,
Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“