Pressemitteilung der Roten Hilfe – Antifaschismus ist nicht kriminell

Pressemitteilung der Roten Hilfe
Antifaschismus ist nicht kriminell
Neue Prozessserie wegen der Proteste gegen den Naziaufmarsch vom 21.01.2012 in München
Ende Oktober 2012 findet erneut eine Reihe von Prozessen gegen AntifaschistInnen statt. Anlass sind die Proteste gegen einen Aufmarsch von Neonazis am 21.Januar diesen Jahres in München. Bei der von dem bekannten Naziaktivisten Norman Bordin angemeldeten Demonstration unter dem Motto „Deutsche Freiräume erkämpfen! Für ein patriotisches Begegnungszentrum!“, handelte es sich um die erste öffentliche Aktivität der Münchener Naziszene nach der Aufdeckung der NSU-Terrorserie.
Während des Aufmarschs war aus dem Lautsprecherwagen der „Pink Panther Theme Song“ abgespielt worden, ein zynischer Bezug auf die neonazistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Außerdem machten BeobachterInnen des Aufmarsches die Polizei mehrfach darauf aufmerksam, dass einige Neonazis mit als Kurzfahnen getarnten Schlagstöcken, zum Teil auch mit bloßen Stangen in der Demonstration mitliefen. Keiner der Vorfälle waren für die Polizeiführung Anlass, den Aufmarsch an Ort und Stelle aufzulösen.
Doch 700 couragierte MünchnerInnen versuchten an verschiedenen Punkten der Route den Naziaufmarsch zu blockieren und ihre Wut und Betroffenheit angesichts der rassistischen NSU -Mordserie und der zunehmend bekannt werdenden Verstrickung von Polizei und VS auszudrücken.
Hinter dem Sendlinger Tor in der Lindwurmstraße gelang es schließlich den rechten Aufmarsch zu endgültig zu stoppen.
Diesem engagierten Auftreten gegen Rechts folgt jetzt ein bitteres Nachspiel: Erneut versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft einzelne AntifaschistInnen zu kriminalisieren. Diesen wird vorgeworfen, sich am 21.Januar dem Aufmarsch von Rechtsextremen in den Weg gestellt und dabei „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geleistet zu haben. Die Beweisführung erfolgt ausschließlich anhand von Videomaterial und zeigt angeblich, dass sich die GegendemonstrantInnen unterhaken und nicht wegschieben lassen. Dieser Tatvorwurf wurde von Seiten der Münchner Staatsanwaltschaft mit einem Strafmaß von 60 Tagessätzen und mit Bußgeldern bis zu 3600,- € geahndet. Es scheint die gängige Praxis in München zu sein, NazigegnerInnen durch Ermittlungsverfahren einzuschüchtern und abzuschrecken – wenn auch bislang ohne den erwünschten Erfolg.
Ein erster Prozess bezüglich dieser angeblichen Widerstandshandlung am 21.01.2012 wurde bereits auf Kosten der Staatskasse eingestellt. (SZ 11.10.2012, Bernd Kastner: „Dünne Anklage. Richter stellt Verfahren gegen Anti-Nazi-Demonstrant ein“)
Ähnlich wie bei den Prozessen bezüglich der Blockade in Fürstenried-West am 08.05.2011 setzen sich auch in diesem Fall die Pleiten der Staatsanwaltschaft fort. Trotzdem werden weiterhin selektiv einzelne AntifaschistInnen verfolgt. Offensichtlich geht es dabei nicht um das tatsächliche Handeln der Angeklagten, sondern um ihre vermutete Gesinnung. Die hartnäckigen Versuche der Münchner Staatsanwaltschaft antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren sind ein politischer Skandal.
 
Prozesstermine der Beschuldigten
Christian B. 24.10.2012 09.00 Uhr Raum A 123
Laurent S. 25.10.2012 09:00 Uhr Raum A 135 / I
Daniel K. 25.10.2012 10:30 Uhr Raum A220 / II
Maria G. 30.10.2012 13:00 Uhr Raum A127
Alle Prozesstermine finden im Amtsgericht München in der Nymphenburgerstr., U1 Stiglmeierplatz statt.